Unabhängiges Bewertungsinstitut teilt das Schwächeln von 21 Lebensversicherungsgesellschaft mit. Gibt es ein Handlungsbedarf?

Grundsätzlich sollte dies jeder Arbeitgeber zum Anlass nehmen, um seine Versorgungslösung und deren Re-Finanzierung zu prüfen. Letztlich steht der Arbeitgeber für die von ihm zugesagte Leistung gegenüber seinem Mitarbeiter ein.

„Drum prüfe, wer sich längerfristig bindet…“

Einfachste Prüfung: Beauskunften Sie Ihren Versorgungsträger damit Sie verbindliche Informationen erhalten!

Sie wissen nicht wie? Dann fragen Sie einen bAV-Mediator oder senden Sie eine kurze Mail an hoentzsch@gbvl.de