Der Versorgungsträger GUK DU e.V. möchte dem Wunsch der Vereinsmitglieder nachkommen und den jährlichen Ablauf beschreiben.

Der gemeinnützige Versorgungsträger gewährleistet für seine Trägerunternehmen und deren Anwärter (Mitarbeiter) eine korrekte Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung über den Durchführungsweg der (Gruppen-)Unterstützungskasse.

Hierfür sind rechtliche Regeln einzuhalten. Wesentliche rechtliche Regelungen beruhen auf der korrekten Erfassung der Daten der Trägerunternehmen und deren Anwärter zum Stichtag 31. Dezember. Nur so können die korrekten Werte zur Übermittlung an das Finanzamt errechnet und belegt werden.

1. Schritt – Datenerfassung und -abstimmung im November / Dezember

Für die Ermittlung der Anwartschaften der Mitarbeiter, der freiwilligen möglichen Dotierung (Betriebsausgabe), dem zulässigen und maximal zulässigen Kassenvermögen und weiterer Kennzahlen werden die Trägerunternehmen regelmäßig im November/ Dezember eines jeden Jahres aufgefordert, mittels dem übersandten Datenabgleichsbogen Änderungen mitzuteilen oder die Korrektheit der Daten zu bestätigen.

2. Schritt – Mitteilung der möglichen freiwilligen Dotierung und Verwendung

Basierend auf Schritt 1. wird dem Trägerunternehmen die Höhe der möglichen freiwilligen Dotierung mitgeteilt. Das Trägerunternehmen kann in Rücksprache mit seinem Steuerberater dem Versorgungsträger GUK DU e.V. mitteilen, ob und in welcher Höhe eine Dotierung für das aktuelle Jahr vorgenommen werden soll.

3. Schritt – Unterlagenerstellung und Umsetzung im Dezember

Basierend auf der Mitteilung des Trägerunternehmens zur freiwilligen Dotierungshöhe werden die Unterlagen für die Dotierung und der Mittelveranlagung erstellt. Zur Vereinfachung wurde der Prozess als kurze Videoerklärung (Video 4-5) aufgearbeitet.

Die Unterlagen für die Anwärter, z.B. jährliche Anwartschaftsausweisung und Gutachten für den Pensionssicherungsverein, werden im 1. Quartal des Folgejahres basierend auf den mitgeteilten Daten aus Schritt 1. und Schritt 2. erstellt und zur Verfügung gestellt.

Wie sieht ein typischer Ablauf aus? Was sollte bei der Umsetzung beachtet werden? Woran kann ich mich orientieren?

Diese Fragen möchten wir mit den nachfolgenden kurzen Videos erläutern und den Trägerunternehmen somit eine kleine praktische Anleitung geben.

Schritt 1 – Schaffung der arbeitsrechtlichen Grundlage
Schritt 2 – Auswahl des richtigen Durchführungswegs
Schritt 3 – Jährlicher Datenabgleich
Schritt 4 – Freiwillige Dotierung und Mittelzuwendung
Schritt 5 – Veranlagung der Mittel
Schritt 5a – Veranlagung auf Ebene des Versorgungsträgers
Schritt 5b – Darlehensgewährung und Nutzung des Innenfinanzierungseffekts
Schritt 6 – Jährliche Wiederholung