1. Schritt – Datenerfassung und -abstimmung im November / Dezember
Für die Ermittlung der Anwartschaften der Mitarbeiter, der freiwilligen möglichen Dotierung (Betriebsausgabe), dem zulässigen und maximal zulässigen Kassenvermögen und weiterer Kennzahlen werden die Trägerunternehmen regelmäßig im November/ Dezember eines jeden Jahres aufgefordert, mittels dem übersandten Datenabgleichsbogen Änderungen mitzuteilen oder die Korrektheit der Daten zu bestätigen.
2. Schritt – Mitteilung der möglichen freiwilligen Dotierung und Verwendung
Basierend auf Schritt 1. wird dem Trägerunternehmen die Höhe der möglichen freiwilligen Dotierung mitgeteilt. Das Trägerunternehmen kann in Rücksprache mit seinem Steuerberater dem Versorgungsträger GUK DU e.V. mitteilen, ob und in welcher Höhe eine Dotierung für das aktuelle Jahr vorgenommen werden soll.
3. Schritt – Unterlagenerstellung und Umsetzung im Dezember
Basierend auf der Mitteilung des Trägerunternehmens zur freiwilligen Dotierungshöhe werden die Unterlagen für die Dotierung und der Mittelveranlagung erstellt. Zur Vereinfachung wurde der Prozess als kurze Videoerklärung (Video 4-5) aufgearbeitet.
Die Unterlagen für die Anwärter, z.B. jährliche Anwartschaftsausweisung und Gutachten für den Pensionssicherungsverein, werden im 1. Quartal des Folgejahres basierend auf den mitgeteilten Daten aus Schritt 1. und Schritt 2. erstellt und zur Verfügung gestellt.