Basierend auf der arbeitsrechtlichen Grundlage – oftmals einer Versorgungsordnung – dürfen Mitarbeiter(innen) bei Ihrem Arbeitgeber Anteile ihres Bruttogehaltes in Form von Entgeltumwandlung ansparen. Dies gilt auch für Sonderzahlungen, Tantiemen, Boni oder Guthaben aus alten betrieblichen Altersversorgungslösungen.
Der Staat unterstützt im Förderrahmen, indem er den Mitarbeitern(innen) in der Sparphase Sozialabgaben und Steuern stundet oder erspart. So stehen schlicht MehrBeiträge zur Anlage zur Verfügung.
Oftmals unterstützt der Arbeitgeber die Sparbemühungen seiner Mitarbeiter(innen) mit freiwilligen oder verpflichtenden Zuschüssen.
So bildet sich ein höheres Alterskapital im Vergleich zu herkömmlichen Nettosparvarianten, regelmäßig selbst nach Abzug aller Kosten.
Keiner weiß, wie sich die Lebenssituation bis zum Renteneintritt verändert. Somit ist die Auszahlungsflexibilität wichtig. Bis zum Renteneintritt können die Mitarbeiter mit Zustimmung des Arbeitgebers zwischen Einmalzahlung, Ratenzahlung und lebenslanger Rentenleistung wählen.
Kurzum – eine durchdachte Lösung!