Arbeitgeberpflicht: Zwingender Zuschuss bei versicherungsförmiger betrieblicher Altersversorgung (bAV) seit Januar 2021

2022-02-14T13:23:04+01:00

Ab 01.01.2022 hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz seine volle Wirkung hinsichtlich § 1a Absatz 1a BetrAVG entfaltet. Folglich muss der Arbeitgeber einen Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung für versicherungsförmige Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskassen, Pensionsfonds) in Höhe der Sozialversicherungsersparnis, begrenzt auf 15% des Entgeltumwandlungsbetrags als Arbeitgeberpflichtzuschuss, geben. Dieser Arbeitgeberpflichtbeitrag für den Sparvertrag, wo die Entgeltumwandlung umgesetzt wird, ist sofort [...]